Verwaltung
Beitragszahlungen:
Die Beiträge werden zweimal im Jahr (Februar und Juli) durch Einzugsermächtigung abgebucht. Bei Neueintritt wird der Beitrag für das restliche Halbjahr sofort fällig.
Pro Mahnung wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.
Kündigung:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich möglich, und zwar bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf eines Kalenderhalbjahres.
Nachweis für Ermäßigungen:
Alle Wehr- und Zivildienstleistenden, Studenten, Azubis und Schüler von 18 bis 27 Jahren weisen wir darauf hin, dass eine Ermäßigung des Mitgleidsbeitrages nur gewährt wird, wenn bis spätestens 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres ein entsprechender Nachweis in der Geschäftsstelle hinterlegt wird. Nachträglich gebrachte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.
Neue Adresse oder neues Konto ??
Bitte vergessen Sie nicht, Änderungen rechtzeitig in der Geschäftsstelle bekanntzugeben. So ersparen Sie sich und uns anfallende Gebühren und unnötige Arbeit. Vielen Dank!

