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1. Mai 2025
U12 eröffnet Punktspielsaison des SV Esting 2025
4. Mai 2025Leitfaden als PDF herunterladen
Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesem Leitfaden explizit auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Die nachfolgende Bezeichnung des Übungsleiters ist geschlechtsneutral zu verstehen. Zwecks einer einheitlichen Darstellung werden unsere Mitarbeiter durchgehend als „Übungsleiter“ beschrieben, unabhängig davon, ob sie hauptamtlich, ehrenamtlich, festangestellt, regelmäßig oder auch nur einmal tätig sind.
Allgemein
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Mitgliedern. Es beinhaltet zum einen allgemeine Themen wie die Klärung von Begriffen im Kontext der Prävention von sexualisierter Gewalt sowie eine Aufklärung über die Kultur der Achtsamkeit innerhalb eines Vereins. Zum anderen bietet das Schutzkonzept auch konkrete allgemeine Verhaltensregeln, die dem Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt dienen, darüber hinaus auch dem Schutz von Übungsleitern vor falscher Verdächtigung.
Die Erarbeitung eines funktionierenden Schutzkonzepts ist dabei kein feststehendes Konstrukt, sondern vielmehr ein Prozess, der fortwährend aktualisiert werden muss.
Präambel
Der Sportverein Esting e. V. engagiert sich aktiv für das Wohl aller Mitglieder und Übungsleiter. Unsere Mitglieder sollen in der Lage sein, sich im täglichen Leben ohne Gewalt und Diskriminierung in ihrer Persönlichkeit zu entfalten und am Vereinsleben ohne Gewalt und Diskriminierung teilzunehmen. Dafür brauchen sie im Sport auch Hilfe und Schutz von den Verantwortlichen. Die Mitglieder unseres Vereins haben das Recht, mit Respekt geführt zu werden. Für uns hat der respektvolle Umgang mit unseren Mitgliedern oberste Priorität. Das Schutzkonzept beinhaltet die Verhinderung sämtlicher Formen von Gewalt, vor allem sexualisierter.
Klärung von Begriffen
Eine Person wird Gewalt ausgesetzt, wenn eine andere Person das psychische Wohlbefinden und/oder ihre körperliche Integrität verletzt – gegen ihren Willen und unter Verwendung von Machtausübungsmitteln. Eine Person ist (sexualisierter) Gewalt ausgesetzt, wenn sie von anderen Personen dazu angeregt oder gezwungen wird, körperliche oder verbale sexuelle Handlungen auszuführen. Der Täter oder die Täterin verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle sein Machtbedürfnis. Dies verletzt die Intimsphäre einer Person. Dabei kann man unterschiedliche Formen der Gewalt differenzieren:
- Grenzverstöße (zu nahe kommen, Bloßstellungen, Vernachlässigung der Schamgrenzen, unangemessene Befragung)
- Seelische Gewalt (Demütigung, verbale Ausbrüche, unangemessene Ansprache)
- Übergriffe/Angriffe (massive und/oder regelmäßige Grenzverletzungen, körperliche und/oder psychische Attacken)
- Formen von Gewalt, die strafrechtlich relevant sind (sexuelle Gewalt, Handlung oder Missbrauch)
Leitbild und Kultur der Achtsamkeit
Leitbild
Wie in unserem Leitbild verankert, begegnet der SV Esting allen Mitgliedern mit der gleichen Wertschätzung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung, Sprache, Herkunft, Glaube, geschlechtlicher Orientierung, religiöser oder politischer Anschauung und ist somit in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Innerhalb unseres Vereinslebens fördern wir eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport.
Kultur der Achtsamkeit
Es ist wichtig, sich den Risiken im Sport gegenüber offen zu halten. Eine Kultur des Vertrauens ist dabei besonders wichtig. Grenzüberschreitungen aller Art sind nicht zu dulden. Wir wollen dabei insbesondere Kindern und Jugendlichen dabei helfen, ihre Fähigkeit zur Achtsamkeit und Aufmerksamkeit zu entwickeln. Durch die Kultur der Achtsamkeit im Sportverein werden, neben der Förderung der sportlichen Leistung, auch das soziale Miteinander und die individuelle Entwicklung der Mitglieder gestärkt. Dadurch soll innerhalb des Sportvereins eine Umgebung geschaffen werden, in der sich die Mitglieder wohlfühlen, ihre Bedürfnisse ernst genommen werden und Raum für persönliche Entwicklung besteht.
Auswahl unserer Übungsleiter
Alle Übungsleiter müssen in einem Fünf-Jahres-Rhythmus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Verein stellt die Übungsleiter ein und sie agieren im Namen des Vereins. Bei der Auswahl seiner Trainer geht unser Verein vorsichtig und umsichtig vor. Der Verein kann dabei von Lizenzinhabern bestimmte Standards und Fähigkeiten erwarten, wie zum Beispiel in Erster Hilfe. Vor Beginn ihrer Tätigkeit werden Übungsleiter, die keine Lizenz besitzen, von den Verantwortlichen des Vereins nach ihrer Befähigung befragt und während der ersten Zeit ihres Engagements, so lange wie es notwendig erscheint, begleitet.
Allgemeine Verhaltensrichtlinien
Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Das „Sechs-Augen-Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ werden beim Einzeltraining immer berücksichtigt. Das heißt, wenn ein Übungsleiter ein Einzeltraining für notwendig hält, muss ein anderer Übungsleiter oder ein anderes Kind anwesend sein. Falls dies nicht machbar ist, müssen die Türen zum Trainingsraum offenbleiben.
Keine Privatgeschenke an Kinder
Übungsleiter gewähren weder Vergünstigungen noch Geschenke, die nicht mit mindestens einem weiteren Übungsleiter abgesprochen sind, selbst dann nicht, wenn einzelne Kinder oder Jugendliche besondere Erfolge haben.
Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
In den Privatbereich des Übungsleiters (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) dürfen keine Kinder oder Jugendlichen mitgenommen werden, es sei denn, es ist mindestens ein anderer Übungsleiter dabei. Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall im privaten Bereich eines Übungsleiter übernachten.
Kein duschen bzw. übernachten mit Kindern
Übungsleiter duschen nicht mit Kindern und Jugendlichen zusammen, sofern die Infrastruktur dies erlaubt. Kinder, die aufgrund ihres Alters noch Hilfe beim Duschen brauchen, dürfen von ihren Eltern selbstverständlich in die Umkleidekabine begleitet werden, müssen dann jedoch die Umkleide des Geschlechts des dementsprechenden Elternpaares wählen. Darüber hinaus bleiben sie nicht zusammen mit einzelnen Kindern oder Jugendlichen im Zimmer. Es muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass Dritte jederzeit Zugang zu Duschen und Umkleideräumen haben.
Keine Geheimnisse mit Kindern
Übungsleiter haben keine Geheimnisse mit Kindern oder Jugendlichen. Alle Vereinbarungen, die ein Übungsleiter mit einem Kind oder einem Jugendlichen trifft sind öffentlich zugänglich. Kein physischer Kontakt, der dem Willen der Kinder entgegensteht.
Körperliche Berührungen mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Techniktraining, Kontrolle, Ermutigung, Trost oder Glückwünsche) müssen von ihnen beabsichtigt sein und dürfen nicht über das pädagogisch angemessene Maß hinausgehen. Wenn das Kind oder der Jugendliche diese pädagogisch, bzw. methodisch notwendigen Berührungen nicht wünscht, ist das immer zu akzeptieren. Wenn durch diese Ablehnung die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann (Hilfestellung), so ist mit den Kindern/Jugendlichen und ggf. mit den Eltern das Gespräch zu führen.
Transparenz im Handeln
Wenn aus gutem Grund eine der Schutzvereinbarungen nicht eingehalten wird, muss dies mit mindestens einem anderen Übungsleiter besprochen werden. Die Gründe dafür müssen kritisch diskutiert werden. Das Einvernehmen zwischen den beiden Parteien ist notwendig, um das angemessene und notwendige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung zu beschließen.
Handlungsbedarf
Wenn wichtige Anzeichen dafür vorliegen oder vermutet werden, dass Erziehungsberechtigte oder Dritte das Wohl eines Kindes/Jugendlichen gefährden, müssen alle Angestellten (egal, ob ehren- oder hauptamtlich) aktiv werden.
Notfallplan und Meldekette
Wenn ein Mitglied von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:
Allgemeine Beachtungsregeln
Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Stelle weder eigene Nachforschungen an, noch suche den direkten Kontakt zu dem oder der Beschuldigten. Bringe nichts an die Öffentlichkeit, sondern hole dir dazu Hilfe und Unterstützung. Der Opferschutz steht dabei an erster Stelle.
Zuhören
Höre genau zu. Signalisiere, dass es in Ordnung ist, darüber zu reden, was erlebt wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass dir zuerst nur ein kleiner Teil gesagt wird. Wenn die oder der Betroffene nicht mehr sprechen möchte, akzeptiere das. Glaube ihr oder ihm und nehme sie bzw. ihn ernst. Spiele nichts herunter.
Klärung des weiteren Vorgehens mit dem/der Betroffenen. Mache das Gespräch vertraulich, aber sage klar, dass du um Hilfe und Rat suchen wirst. Berücksichtige das Alter des/der Betroffenen und informiere dich über weitere Maßnahmen.
Dokumentation des Sachverhalts
Verfasse ab dem ersten Augenblick ein genaues Protokoll darüber, was dir berichtet wurde bzw. was du gehört oder gesehen hast. Vermeide dabei eigene Interpretationen und überlege im Falle eigener Vermutungen, auf welchen Beobachtungen oder Situationen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
Rat und Unterstützung einholen
Suche schnellstmöglich den Kontakt zu einer der Vertrauenspersonen des Vereins (s. u. – „Vertrauenspersonen“) und kläre mit ihr das weitere Vorgehen.
Meldekette
Die Meldekette dient als Orientierung für die Übungsleiter und sollte im Verdachtsfall eingehalten werden. Darüber hinaus wird die Meldekette im Verein öffentlich ausgehängt und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht (s. „Meldekette“).
Selbstverpflichtung leitender Personen
Sowohl der Vorstand als auch unsere Übungsleiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Jeder konkrete Verdachtsfall im Verein muss dem Vereinsvorsitzenden bzw. einem der Stellvertreter unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn den jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitung, Übungsleitern) ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird oder wenn ein Verdacht besteht, werden sie gemäß der Meldekette tätig. Der Schutz der Opfer hat bei jeder Handlung oberste Priorität.
Vertrauensperson
Bei konkreten Verdachtsfällen stehen derzeit unsere Vertrauenspersonen Elke Nickel (elke.nickel@svesting.de) und Mica Oppmann (mica.oppmann@svesting.de) jederzeit für Hilfe, zu einem Gespräch oder weiteren Informationen zur Verfügung. Die Vertrauensperson unterliegt dabei der Schweigepflicht und wird keine weiteren Schritte ohne Absprache mit der sich offenbarenden Person unternehmen.
Einbezug von Beteiligten/Mitgliedern
Wie oben erwähnt stellt die Verwirklichung eines allumfassenden Schutzkonzeptes mit entsprechenden Präventionsmaßnahmen einen Prozess dar. Um allen Beteiligten beim Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt eine Mitbestimmung zu ermöglichen, wäre eine Arbeitsgruppe mit freiwilligen Sportlern, Trainern, Eltern oder Übungsleitern denkbar, die sich in diesem Themenbereich engagieren wollen. Da ein Vereinsleben immer von unterschiedlichen Individuen und Meinungen lebt, können jederzeit Wünsche, Anregungen oder Fragen an die Vertrauensperson herangetragen werden.